ERKLÄRUNGSTEXT ZUR KAMERAÜBERWACHUNGSAKTIVITÄT BEI DER ARBEIT
Rechtliche Grundlagen der Kameraüberwachung
Die von unserem Unternehmen durchgeführte Kameraüberwachungstätigkeit erfolgt in Übereinstimmung mit dem Gesetz über private Sicherheitsdienste und den einschlägigen Rechtsvorschriften.
Überwachung mit einer Überwachungskamera im Rahmen des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten
Unser Unternehmen handelt bei der Durchführung von Videoüberwachungsaktivitäten zu Sicherheitszwecken gemäß den Vorschriften des KVK-Gesetzes.
Unser Unternehmen führt Sicherheitskameraüberwachungsaktivitäten gemäß den in den Gesetzen festgelegten Zwecken und den im KVK-Gesetz aufgeführten Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch, um die Sicherheit in seinen Gebäuden und Einrichtungen zu gewährleisten.
Ankündigung einer Kameraüberwachungsaktivität
Der Eigentümer personenbezogener Daten wird von unserem Unternehmen gemäß Artikel 10 des KVK-Gesetzes aufgeklärt.
Auf diese Weise soll eine Beeinträchtigung der Grundrechte und Grundfreiheiten des Eigentümers personenbezogener Daten verhindert und Transparenz und Aufklärung des Eigentümers personenbezogener Daten gewährleistet werden.
In Bezug auf die Kameraüberwachungsaktivitäten unseres Unternehmens; Die Richtlinie zum Schutz, zur Verarbeitung und zur Übermittlung personenbezogener Daten sowie der Offenlegungstext werden auf der Website unseres Unternehmens veröffentlicht und an den Eingängen der Bereiche, in denen die Überwachung durchgeführt wird, ist ein Benachrichtigungsschreiben ausgehängt, aus dem hervorgeht, dass eine Überwachung durchgeführt wird.
Der Zweck und die Grenzen der Kameraüberwachungsaktivität
Gemäß Artikel 4 des KVK-Gesetzes verarbeitet unser Unternehmen personenbezogene Daten in begrenztem und angemessenem Umfang im Zusammenhang mit dem Zweck, für den sie verarbeitet werden.
Der Zweck unseres Unternehmens bei der Fortführung der Kameraüberwachungstätigkeit beschränkt sich auf die in diesem Text und im Klarstellungstext aufgeführten Zwecke. In diesem Sinne werden die Überwachungsbereiche von Sicherheitskameras, ihre Anzahl und der Zeitpunkt der Überwachung als ausreichend und für diesen Zweck begrenzt angesehen. Es unterliegt nicht der Überwachung der Privatsphäre der Person in Bereichen (z. B. Toiletten), die zu Eingriffen führen können, die über die Sicherheitsziele hinausgehen.
Gewährleistung der Sicherheit der erhaltenen Daten
Gemäß Artikel 12 des KVK-Gesetzes ergreift unser Unternehmen die in unserer Richtlinie aufgeführten technischen und administrativen Maßnahmen, um die Sicherheit der durch die Kameraüberwachung erhaltenen personenbezogenen Daten zu gewährleisten.